Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
Der geltende Bebauungsplan mit Grünordnungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Fläche derzeit im gerodeten Zustand befindet, in den Bereichen GE- Gebiet 1.3 und GE- Gebiet 1.2 anteilig, geändert werden.
Für den Bereich GE- Gebiet 1.3 soll die gewerbliche Nutzung Richtung Südwesten (gerodeter Bereich) zur Bahnlinie hin erweitert werden, um eine für gewerbliche Ansiedlung geeignetere Baublocktiefe anbieten zu können.
Im Bereich GE- Gebiet 1.2 anteilig soll der derzeit gerodete Randstreifen wieder grünordnerisch festgesetzt und bepflanzt werden, damit als gliedernder Grünstreifen die Verflechtung zum Waldbestand westlich der Bahnlinie geeignet hergestellt werden kann.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ca. 1,34 ha und die Art der baulichen Nutzung erfolgt im Wesentlichen als GE- Gebiet nach § 8 BauNVO und anteiliger Verkehrs- und Randgrünfläche.
In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzeln.