Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „SO PV-Anlage“ für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020 - 14.04.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Anlage“ für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 28.05.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr