Bauleitplanung; Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet A 93; Aufstellung des Flächennutzungs- & Landschaftsplanes; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2020. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet A 93 – IKGE A93-„ mit den Mitgliedsgemeinden Stadt Schwandorf sowie den Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See hat am 30.04.2020 den Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Zweckverbandsgebiet beschlossen.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 24.07.2020 wird gebeten.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet A93 –IKGE A93-„ des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet A93 –IKGE A93- bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2020 08:43 Uhr