Bauanträge;
Bollwein Johann, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung eines Nebengebäudes mit Holzlege
Daten angezeigt aus Sitzung:
07./2020. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Johann Bollwein hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.07.2020 einen Bauantrag (019/2020) auf „Errichtung eines Nebengebäudes“ auf dem Grundstück der Flurnummer 289 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Zengerstraße 35“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Herrn Johann Bollwein auf „Errichtung eines Nebengebäudes mit Holzlege“ auf dem Grundstück Flurnummer 289 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr