Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheim-haltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Erschließung Baugebiete;
hier: Vorstellung einer Erschließungsträgerschaft nach §11 BauGB durch die BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Präsentation, die Herr Hofmann von der Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs- GmbH vorgestellt hat.
TOP 2. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020.
TOP 3.1 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Aufhebung des Verkaufsbeschlusses vom 21.11.2019, TOP 1 NÖ
Der Gemeinderat Bodenwöhr hebt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.11.2019, TOP 1, Grundstücksangelegenheiten; Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker"; hier: Beratung und Entscheidung über den Verkauf des Baugebiets, auf:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt das Erwerbsangebot für das Baugebiet Wirtskellerweg eines Investors anzunehmen.
- Die Vermarktung des Baugebietes soll zusammen mit der Gemeinde und dem Investor erfolgen.
- Einheimische Bürger sind so weit möglich zu bevorzugen.
- Ein Weiterverkauf an 3. Investoren soll vertraglich ausgeschlossen werden.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt das Grundstückgeschäft abzuwickeln.
TOP 3.2 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe einer Erschliessungsträgerschaft
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass gemeindeeigene Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“ im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erschließen.
TOP 3.3 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Vergabe Erschließungsträgerschaft an kostengünstigsten Anbieter
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Erschließungsträgerschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“an die KFB Baumanagement GmbH, 92717 Reuth b. Erb. zum Angebotspreis von 38.500,00 €, netto (Grundhonorar) vom 23.07.2020, zu übertragen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Verträge (Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Kostenerstattungsvertrag nach BGB, Geschäftsbesorgungsvertrag Grundankauf bei Bedarf) mit der KFB abzuschließen.
TOP 6. Flurneuordnung/Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser-Windmais;
Kinderspielplatz Windmais;
hier: Auftragsvergabe der Spielgeräte
- Auftragsvergabe an die Fa. Spielplatzgeräte Maier zum Angebotspreis von 37.972,04 € Brutto
- Auftragsvergabe an die Fa. Altschäffel (Lorenbahn) zum Angebotspreis von 8.806,00 € Brutto
TOP 7. Hilfsbetrieb der Verwaltung;
hier: Ersatzbeschaffung eines Tandemhängers für den gemeindlichen Bauhof
- Bei der Firma Seebauer einen Tandemkipper zum Preis von 25.638,32 €, brutto gem. Angebot per Email vom 08.06.2020 für den gemeindlichen Bauhof zu beschaffen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Tandemkipper bei der Firma Seebauer zu beauftragen.
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Des Weiteren sind die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.01.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung inzwischen weggefallen sind, wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2. Personalangelegenheiten;
Eichinger Otto, Nittenau;
hier: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand nach Art. 64 Nr. 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
1. Dem Antrag des Verwaltungsrates Otto Eichinger, Nittenau, auf Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2020 gem. Art. 64 Nr. 2 Bayer. Beamtengesetz (BayBG) wird stattgegeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Schriftverkehr (Verwaltungsakt, Mitteilung an den Versorgungsverband, Urkunde u. dgl.) durchzuführen bzw. vorzubereiten.
TOP 3. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 337/2 Gemarkung Taxöldern (Moosfurterweiher, Waldfläche)
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Fl.-Nr. 337/2 Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 2754/2019 vom 13.12.2019, zwischen Herrn Josef Meiler, Hirschbergweg 2, 92439 Bodenwöhr und Herrn Sebastian Wallek, Königsberger Straße 2, 92436 Bruck i.d.OPf., Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach Art. 39 (1) BayNatSchG auszuüben.
TOP 6. Wasserwacht Bodenwöhr;
Vertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Wasserwacht OG Bodenwöhr;
hier: Genehmigung des geänderten Vertrages
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Änderungen des Vertrages zwischen der Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Bürgermeister, und der Wasserwacht Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, in der vorgelegten besprochenen und geänderten Fassung.