Bauleitplanung;
21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2020. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020-14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.06.2020-13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „21. Flächennutzungsplanänderung für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 24.09.2020 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr