Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2020. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2020. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2020 ö beschließend 3.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

Herr Dipl.-Ing. Christian Costa stellt den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärt diesen ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „SO PV-Anlage Altenschwand für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 24.09.2020 mit folgenden Änderungen
  1. der öffentliche Weg soll auch künftig zugänglich sein und die Einzäunung soll nur die Flurstücke 123 und 125 Gemarkung Altenschwand umschließen.
  2. das anfallende Oberflächenwasser ist in einer Rückhaltung kontrolliert zu fassen und dosiert abzugeben. Die Planung und Ausführung dieser Maßnahme ist durch die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH umzusetzen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr