Bauanträge;
STR Seebauer GmbH & Co. KG;
hier: Neubau Lagerfläche für Aushubmaterial
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die STR Seebauer GmbH & Co. KG hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.10.2020 einen Bauantrag (032/2020) auf Neubau einer Lagerfläche für Aushub-Material auf dem Grundstück Fl. Nr. 665/37 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 2c“, in einem Gebiet mit Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag der STR Seebauer GmbH & Co. KG auf „Befestigung einer Fläche mit zweilagigem Asphalt für die Lagerung von Bodenaushub“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665/37 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2020 10:10 Uhr