Bauanträge; Franziska Schöps und Clemens Falk Schöps, 93051 Regensburg; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Schöps aus Regensburg, haben einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf einem Grundstück im Baugebiet Ludwigsheide eingereicht.

Es werden folgende Befreiungen beantragt.

Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden.
Geplant ist ein Kniestock mit 1,30m ( B-Plan 0,75m) dadurch erhöht sich die Traufhöhe um 60 cm auf die im B-Plan vorgegebenen 4,00 m auf 4,60 m.
Durch die geplante Einliegerwohnung im Keller sind Abtragungen nötig. Lt. Bebauungsplan sollen die Aufschüttungen und Abtragungen den Geländeverlauf aber nicht maßgeblich verändern.
Bei der Garagenwandhöhe kommt es zu einer Überschreitung von 25 cm auf 3,25m. Zu der Überschreitung kommt es, um die Durchgangshöhe der Haustüre von 2,45 m zu erhalten. Im B-Plan ist eine Garagenwandhöhe von max. 3,00 m vorgesehen.
Durch die geplante Einliegerwohnung im Keller wurde das EG 80 cm über den Straßenniveau geplant (wegen der geplanten Fenster auf der Nordost und Südostseite ), der B-Plan sieht herfür max. 50 cm vor.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Klause-Ludwigsheide.

Da die entsprechenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für die oben aufgeführten Überschreitungen eine Befreiung erteilt werden kann.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:


Gegen den Bauantrag der Familie Schöps, Waldschmittstr.5, 93051 Regensburg, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Neue Heide 23, Fl.Nr. 618/65 Gemarkung Bodenwöhr, werden vom Standpunkt der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände erhoben.

Den beantragten und im Vorlagebericht aufgeführten Befreiungen wird zugestimmt.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 10:10 Uhr