Bauanträge; Eichinger Thomas und Karin, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Eichinger aus Bodenwöhr, haben einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück im Baugebiet Frauenäcker in Altenschwand eingereicht.

Es werden folgende Befreiungen beantragt.

Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Geplant ist auf dem Wohngebäude und dem Nebengebäude ein Satteldach mit 22° Dachneigung.
Der B-Plan sieht für Wohngebäude Zeltdach, Walmdach mit 15°-30° Dachneigung und Pultdach mit 5° -10° Dachneigung, bzw. Flachdächer vor.
Für das Nebengebäude sind Zeltdach, Walmdach, Pultdach, Flachdach mit einer Dachneigung von 0°-30° vorgesehen.
Im eingereichten Bauantrag ist die max. Firsthöhe mit 7,92 m angegeben. Im B-Plan ist die max. Firsthöhe mit 9,50 festgesetzt.
Da die max. Firsthöhe unterschritten wird, kann den Befreiungen (Satteldach) aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Frauenäcker in Altenschwand.

Da die entsprechenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für die oben aufgeführten Überschreitungen eine Befreiung erteilt werden kann.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag der Familie Eichinger, Schwarzenfelder Weg 20, 92439 Bodenwöhr, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Eichenstraße, Fl.Nr. 229 Gemarkung Altenschwand, werden vom Standpunkt der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände erhoben.

Den beantragten und im Vorlagebericht aufgeführten Befreiungen wird zugestimmt.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung
wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 10:10 Uhr