Bauleitplanung; Energiebauern GmbH, Herr Martin Bichler, 86577 Sielenbach; hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur vorgesehenen Nutzung einer Photovoltaikanlage auf den Fl.-Nrn. 81, 83, 84, 86, und 450/5 Gemarkung Altenschwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2020. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach, vertreten durch Herrn Martin Bichler beabsichtigen, auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand eine Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Altenschwand“ zu errichten.  Mit Schreiben vom 16.09.20 und einem Besuch im Rathaus am 03.11.2020 wurde beantragt, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die o. a. Flurstücknummern notwendig.

1.Bürgermeister G. Hoffmann begrüßt zum heutigen Tagesordnungspunkt Herrn Sepp Bichler, der dem Gemeinderat das Vorhaben erläutert und die geplante Vorgehensweise vorstellt.  

Denkbar wäre hier, dass sich die Gemeinde Bodenwöhr mit dem Flurstück 78 der Gemarkung Altenschwand an das Vorhaben anschließt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flurstücknummern 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für die Freiflächen PV-Anlage auf den Flurstücknummern 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung   Altenschwand aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen. Hier wurde angeboten, dass die verwaltungstechnische Abwicklung seitens des Antragstellers erledigt wird, oder eine Pauschalvergütung an die Gemeinde erfolgt.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festzulegen und mit der Energiebauern GmbH abzustimmen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr