Bauanträge; Lorenz Georg, Bauort: Lindenweg 12, Altenschwand; hier: Antrag auf Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2020. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.10.2020 einen Bauantrag (034/2020) auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück der Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Lindenweg 12“, im Gebiet des Bebauungsplans „Frauenäcker – Birzerfeld BA I – Lindenweg“. Im Bebauungsplan wurde für das Grundstück ein Einfamilienhaus (E+D) mit Garage vorgesehen.

Folgende Befreiungen wurden eingereicht:  
- Dachform Garage; Reihengarage mit Pultdach, Dachneigung ca. 1,5° um die Höhe möglichst gering zu halten.
- Baugrenzen; Außerhalb der Baugrenzen, da die Garage wieder entfernt wird, wenn hier ein Wohngebäude errichtet wird -> leichte, kostengünstige Systemgarage mit Pultdach
       
Die Bauvoranfrage hierzu wurde in der Sitzung am 30.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Diese wurde am 31.07.2020 zum Landratsamt Schwandorf zur weiteren Behandlung geschickt. Bis jetzt liegt uns hierzu noch keine Genehmigung von Seiten des Landratsamtes vor.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den folgenden notwendigen Befreiungen zu.

  • Dachform Garage; Reihengarage mit Pultdach, Dachneigung ca. 1,5° um die Höhe möglichst gering zu halten.
  • Baugrenzen; Außerhalb der Baugrenzen, da die Garage wieder entfernt wird, wenn hier ein Wohngebäude errichtet wird -> leichte, kostengünstige Systemgarage mit Pultdach

3. Die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung ist vom Bauherrn weiterhin sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr