Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beschluss der Sanierungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erläuterten Sanierungsgebiete müssen in einer Sanierungssatzung festgesetzt werden. Eine rechtsgültige Sanierungssatzung bildet nach ihrem Inkrafttreten die Grundlage der damit verbundenen Verwaltungsvorgänge oder Maßnahmen wie dem Ausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 (1) Nr. 3 BauGB oder die Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung.

Die einzelnen definierten Gebiete können in einem weiteren Schritt mit Vorgaben zur Gestaltung von Bauprojekten oder der Gewährung eines Investitionszuschusses zur Umsetzung von gestalterischen Maßnahmen versehen werden.

Die Gemeinde Bodenwöhr hat bereits im Jahr 2002 eine Sanierungssatzung beschlossen, welche an die neuen Voraussetzungen angepasst und entsprechend ergänzt werden muss.

Professor Sahner erläuterte die textlichen Festsetzungen für die einzelnen Sanierungsgebiete.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Änderungen der Sanierungssatzung vom 21.03.2002 mit dem vorgestellten Entwurf vom 28.01.2021 Kenntnis und beschließt die Sanierungssatzung wie folgt:

siehe Anlage 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 09:11 Uhr