Bauanträge; Hacikadin Düman, 93149 Nittenau; hier: Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Hacikadin Düman hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 11.01.2021 einen Bauantrag (01/2021) auf „Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz 14“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:

-GFZ 0,39

Das ganze Gebiet wurde von Herrn Biehler überrechnet. Dabei wurde festgestellt, dass der Mittelwert für das Gebiet bei einer GFZ von 0,35 liegt. Somit wird hier die GFZ überschritten und eine Befreiung notwendig.

Bei weiterer Durchsicht des Bauantrags wurde festgestellt, dass die restlichen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Einwände.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Hacikadin Düman auf „Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände.
  2. Der beantragten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB auf Überschreitung der GFZ mit 0,39 wird zugestimmt.
  3. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

Datenstand vom 22.04.2021 09:11 Uhr