Bauleitplanung;
4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer;
hier: Behandlung einer Unterschriftenliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Hierbei wurden zudem Unterschriften gesammelt und bei der Gemeinde Bodenwöhr eingereicht.
Herr Dipl.-Ing. Klaus-Peter Fels (Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH) stellt die Unterschriftslisten vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingereichten Unterschriftslisten während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 4 „4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr