Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss des TV Bodenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der TV Bodenwöhr 1919 e. V. hat zwei Anträge auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Die Unterlagen auf Investitionskostenzuschuss wurden am 05.11.2020 durch den Hauptkassier, Herrn Franz Kaiser, eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen mussten noch verschiedene Punkte geklärt werden. Herr Kaiser hat daraufhin alle Unterlagen von der Verwaltung geholt und am 09.02.2021 wieder bei der Gemeinde Bodenwöhr eingereicht. Als Antragseingang wird der 05.11.2020 gewertet.

Da das Dach der Tennisgarage des TV Bodenwöhr 1919 e. V. durch Sturmschäden und Alterung irreparabel war, wurde im Zuge dessen die Tennisgarage mit einem Anbau versehen. In dem Anbau werden künftig Großgeräte, wie Anhänger und die Bude fürs Bürgerfest untergestellt. Der Anbau wurde auf ein neues Pflaster gestellt und die alte Pflasterung im Umfeld der Tennisgarage wurde ebenfalls gleich erneuert.

Für die oben genannte Maßnahme sind dem TV Bodenwöhr 1919 e.V. Kosten in Höhe von insgesamt 17.614,02 € entstanden.

Nach Prüfung der Anträge und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:


a) Grundförderung

2 %
352,28 €
Der Anbau dient ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr hat
Jugendförderung 2020 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
0 %
0,00 €
TV Bodenwöhr gehört nicht
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Bürgerfesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Bürgerfest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Bürgerfest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Hammerseefesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Hammerseefest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Hammerseefest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
352,28 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:
1.761,40 €



Der TV Bodenwöhr 1919 e. V. hat einen weiteren Antrag auf Investitionskostenzuschuss für eine elektronische Schließanlage gestellt.

Durch den Tausch der Schließanlage sind dem TV Bodenwöhr 1919 e. V. Kosten in Höhe von 5.944,46 € entstanden. Die erste Rechnung über die Schließanlage weist das Rechnungsdatum 17.12.2019 auf und ging laut Vermerk auf der Rechnung am 08.01.2020 beim TV Bodenwöhr 1919 e. V. ein. Die zweite Rechnung für die Maßnahme der Schließanlage ging am 12.08.2020 beim TV Bodenwöhr 1919 e. V. ein. Da der Antrag auf Investitionskostenzuschuss am 05.11.2020 bei der Gemeinde Bodenwöhr einging, wurde die Antragsfrist von 10 Wochen nicht eingehalten. Anträge die verspätet eingehen, sind ebenfalls dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

a) Grundförderung

2 %
118,89 €
Der Austausch der Schließanlage dient ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr hat
Jugendförderung 2020 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
0 %
0,00 €
TV Bodenwöhr gehört nicht
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Bürgerfesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Bürgerfest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Bürgerfest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Hammerseefesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Hammerseefest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Hammerseefest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
118,89 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:
594,45 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Anträgen des TV Bodenwöhr 1919 e. V. Kenntnis und beschließt, beide Zuschüsse, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Baumaßnahme erhält der TV Bodenwöhr 1919 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.761,40 € und für die Schließanlage einen Zuschuss in Höhe von 594,45 €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und die Zuschüsse auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr