Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) und zur Entwässerungssatzung (EWS);
hier: Ergänzung des § 7a BGS-WAS und § 7a BGS-EWS
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) bzw. zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sind die Voraussetzung zur rechtmäßigen Beitrags- und Gebührenerhebung.
Durch aktuelle Rechtsprechung in den jeweiligen Satzungen ist der § 7 a Beitragsablösung, zu ergänzen. Dieser neue Absatz ist erforderlich, um bei Erschließungsverträgen die Beiträge über Ablösevereinbarungen zu erhalten und nicht wie üblich per Beitrags- und Gebührenbescheid.
Da in der Vergangenheit mehrmalig Änderungssatzungen der Beitrags- und Gebührensatzungen beschlossen wurden, sollen zur Vereinfachung und Klarheit neue Satzungen beschlossen werden in der alle Änderungen eingearbeitet sind, die seit der Ursprungsform beschlossen wurden. Die Wasserabgabe- u. Entwässerungssatzung sollen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ebenfalls neu beschlossen werden.
Beschluss
- Die aktuell geltenden Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung und die geltenden Änderungssatzungen zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung werden außer Kraft gesetzt.
- Die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung werden wie vorgeschlagen mit dem neuen § 7a und den Aktualisierungen aus den Änderungssatzungen vom 01.01.2015 und vom 01.06.2019 neu beschlossen.
- Die BGS-WAS und die BGS-EWS in der Fassung vom 25.02.2021 ist Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen vorschriftsmäßig bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr