Bauanträge; Schwab Stefan, 92439 Bodenwöhr; hier: Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 17.02.2021 wurde Bauantrag (10/2021) auf „Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, im Gebiet des Bebauungsplanes „An der Forststraße“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

-Wandhöhe
-Aufschüttung
 
Im Zuge der Durchsicht des Bauantrags wurde von Seiten des technischen Bauamts zudem eine Überschreitung der GFZ und GRZ geprüft. Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 1,2 und eine GRZ von 0,4 festgelegt. Das geplante Bauvorhaben erreicht eine GFZ von 0,56 und eine GRZ von 0,28 und stellt somit keine Überschreitung dar.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von Herrn Viktor Schwab und Herrn Stefan Schwab auf „Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Forststraße“ zu.

3. Dem Landratsam Schwandorf soll im Zuge der Mitteilung zum Einvernehmen, ein Hinweis zur Überprüfung, ob eine ordnungsgemäße Feuerwehrzufahrt vorliegt, gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr