Bauanträge;
Arsim Leka, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau einer Pizzeria
Daten angezeigt aus Sitzung:
02./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 09.03.2021 wurde ein Bauantrag (11/2021) auf „Neubau einer Pizzeria“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584/25 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, im Gebiet des Bebauungsplanes „Vorwerkgelände I“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-Überschreitung der Baugrenzen
-Flachgeneigtes Pultdach
-Überschreitung der GRZ von 0,4 auf 0,476
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen den Bauantrag von Herrn Arsim Leka auf „Neubau einer Pizzeria“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584/25 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vorwerkgelände I“ zur Änderung des Daches, der Überschreitung der Baugrenze und der Überschreitung der GRZ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr