Bauantrag; Dr. Anna-Karina Wild, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 22.04.2021 wurde einen Bauantrag (19/2021) auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, im Gebiet des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“. 

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:

-Dachform (Flachdach)
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Dr. Anna-Karina Wild auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr