Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 11 über den Ausbau des Turesbacher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Finanzierung der Gemeindeverbindungsstraße Turesbacher Weg mit einer Breite von 3,5 m erfolgt durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) mittels Zuschusses, mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 10 % und einer Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft. Daher fallen voraussichtliche Kosten in Höhe von insgesamt 131.341,64 € für die Gemeinde Bodenwöhr an. 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:



1. Kostenbeteiligung (Vereinbarung Nr. 11)

Maßnahme
Voraussichtliche Kosten 
(einschl. MWSt.)
Eigenleistung zuzüglich  Nebenkosten 
(z. B. Planung, Kassen- und Rechnungswesen, Bauoberleitung, Bauüberwachung)

%
GVS Turesbacher Weg
650.000
65.000
10
Planung VLE (Phase 1 – 3)
8.450
8.450
100
Gesamtsumme
658.450
73.450


Die Vereinbarung Nr. 11 können Sie der Anlage entnehmen.

2. Eigenleistung in Höhe von 84 % (Gemeinderatsbeschluss 2015)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2015 beschlossen, die Kosten der Eigenleistung beim Bau des Turesbacher Weg zu übernehmen. 
Da der Turesbacher Weg zum Teil von der Teilnehmergemeinschaft als öffentlicher Feld- und Waldweg gebaut worden wäre (Abzweigung Staatsstraße – Kipfenberg) wurde nachfolgender Berechnung eine Aufteilung der Eigenleistung von 84 % Gemeinde und 16 % TG angehalten:

Die Berechnung der prozentuellen Anteile erfolgen auf Grund der Kostenberechnung der GV Straße und eines Feldweges Bautyp 7a nach Baurichtsatzverzeichnis des ALE. Die Gemeinde bezahlt jedoch die Mehrkosten für eine Straße Bautyp 1a.


Berechnung der Eigenleistung

Bautyp 1a (GVS)
Bautyp 7a (Schotterweg)
520 € / lfm
184 € / lfm
= 650.000 €
106.375 €


106.375 € / 650.000 € 
= 16 % Anteil TG

= 84 % Anteil Gemeinde
Berechnung der Anteile der Eigenleistung

100 %
-10 % 
Gesamtkosten des Turesbacher Weges (650.000 €)
Kostenbeteiligung Gemeinde Bodenwöhr (65.000 €)
= 90 %
585.500 €
Davon:
90 % Zuschuss (ALE – 526.500 €)
10 % Eigenleistung (TG – 58.500 €)
  • 84 % Gemeinde (49.140 €)
  • 16 % TG (9.360 €)


Somit fallen aufgrund der Entwurfsplanung für die Gemeinde neben der Kostenbeteiligung folgende Kosten der Eigenleistung noch an:






Maßnahme
Voraussichtliche Kosten 
(einschl. MWSt.)
Eigenleistung zuzüglich  Nebenkosten 
(z. B. Planung, Kassen- und Rechnungswesen, Bauoberleitung, Bauüberwachung)

%
GVS Turesbacher Weg
   58.500.-
(10 % v. 585.000)
49.140.-
84
Planung VLE (Phase 1 – 3)

Bodenproben
1.625.-
(10 % v. 16.250)
343,62
(10 % v. 3.436,19)
1.365.-

288,64
84
Planung VLE (Phase 5 – 9)
8 450.-
(10 % v. 84.500)
7.098.-
84
Gesamtsumme
68.918,62 
57.891,64


Beschluss

  1. Der Hauptausschuss stimmt der Vereinbarung Nr. 11 über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen unter Kostenbeteiligung (73.450 €) des Vertragspartners zwischen der Teilnehmergemeinschaft Windmais und der Gemeinde Bodenwöhr zu.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung Nr. 11 zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr