Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ Taxöldern; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2021. Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen. 

In seiner Sitzung vom 10.06.2020 hat der Hauptausschuss den Planentwurf gebilligt. Basierend auf diesem Entwurf sind die Festsetzungen für den Bebauungsplan entstanden.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 25.02.2021 bis 26.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.05.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.09.2021 11:29 Uhr