Bauleitplanung; 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2021. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2021. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2021 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bodenwöhr zu ändern.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infra-strukturen- beworben und wurde ausgewählt. 

Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovolta-ik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiter-wohnung vorher abgebrochen werden. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig. 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.

Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 24.06.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans „PV-Anlage Erzhäuser“ für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 24.06.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr