Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 für die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
07./2021. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gek Erzhäuser aufzustellen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.
Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.
Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 24.06.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „PV-Anlage Erzhäuser“ für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 24.06.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr