Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag vom SV Erzhäuser - Windmais e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2018, 2019 und 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2021. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2021. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der SV Erzhäuser – Windmais e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Georg Lehner, hat mit Antrag vom 18.03.2021, bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 23.03.2021, die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 nach beantragt. 

Die verspätete Beantragung des Zuschusses für die Jahre 2018, 2019 und 2020 begründet der SV Erzhäuser - Windmais e. V.   damit, dass infolge mehrerer Wechsel in verantwortungsvollen Führungs- und Verwaltungsebenen noch einige Defizite in den ansonsten üblichen Verwaltungsabläufen festzustellen waren, weshalb die Beantragung vergessen wurde.

Für das Jahr 2018 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 46 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2018. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 3 Betreuern entspricht. 
Für 2018 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 490,00 € erhalten (46 Jugendliche + 3 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2019 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 39 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2019. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 2 Betreuern entspricht.
Für 2019 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 410,00 € erhalten (39 Jugendliche + 2 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2020 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 30 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2020. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 2 Betreuern entspricht.
Für 2020 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 320,00 € erhalten (30 Jugendliche + 2 Betreuer á 10,00 €).

Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 ergibt sich eine Summe von 1.220,00 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Anträgen des SV Erzhäuser – Windmais e. V. Kenntnis und gewährt dem SV Erzhäuser – Windmais e. V. nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für die Jahre 2018 (490,00 €), 2019 (410,00 €) und 2020 (320,00 €). Der Nachzahlungsbetrag beträgt insgesamt 1.220,00 €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Grundförderung der Jugendarbeit für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 1.220,00 € dem SV Erzhäuser-Windmais e. V. auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr