Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat am 22.06.2021 die Änderung des Bebauungsplanes „Schlingmannareal III“ beschlossen. Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Fassung vom 18.05.2021 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Nittenau im Ortsteil Bergham. Das Plangebiet wird im Westen durch die Brucker Straße begrenzt, südlich des Plangebietes liegt die Bebauung an der Industriestraße. Östlich grenzt das Wohn- und Mischgebiet „Am Sulzbach“ bzw. die Wald- und Freiflächen des Sulzbachtals an. Im Norden liegt das Einzelanwesen „Waltenried“ und das Gewerbegebiet an der Waltenrieder Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke: Flur-Nr.: 154/1, 154/4, 182, 182/1, 182/6, 182/9, 187, 187/3, 187/4, 187/6, Alle genannten Grundstücke liegen in der Gemarkung Bergham. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von 17,0 ha.
Mit dem Wegfall der Nutzung als Hühnerfarm ergeben sich neue Potentiale für die gewerbliche Entwicklung in Nittenau. Um die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen befriedigen zu können, beabsichtigt die Stadt Nittenau daher, die, bisher als Sondergebiet bzw. als Fläche für Wald festgesetzten Bereiche künftig als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen.
Da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Schallkontingente eine sinnvolle gewerbliche Entwicklung verhindern bzw. erschweren, soll die Schallkontingentierung grundlegend überarbeitet und auf Grundlage der durch Langzeitmessung ermittelten Werte neu bemessen werden.
Die Überprüfung der tatsächlichen Schallsituation im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Schlingmann-Areal III „Gewerbe- und Industriegebiet“ hat gezeigt, dass die schalltechnische Vorbelastung auf dem Areal deutlich niedriger ist, als bei der Erstellung des Bebauungsplanes und der Vergabe der Immissionskontingente angenommen wurde. Die Firma Krones beantragt daher die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Schlingmann-Areal III „Gewerbe- und Industriegebiet“ um die Immissionskontingente zu überprüfen und neu zu verteilen.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.