Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2021. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.  Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.  Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 23. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 30.09.2021

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die 23. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.


Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Hans Fritsch wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr