Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2021. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 3.9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 618/1 zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ gebilligt. 

Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 07.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Frau Forster (Preihsl + Schwan Beraten & Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „1. Änderung des Bebauungsplans Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)


  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr