Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 618/1 zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ gebilligt.
Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 07.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Frau Forster (Preihsl + Schwan Beraten & Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „1. Änderung des Bebauungsplans Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr