Bauantrag; Putz Marion und Bernhard, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Umbau und Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im EG


Daten angezeigt aus Sitzung:  13./2021. Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13./2021. Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Marion und Bernhard Putz, Obere Dorfstr. 4, Pingarten, haben am 06.12.2021 einen Bauantrag auf „Umbau und Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Erdgeschoss beantragt.

Das geplante Vorhaben befindet sich auf den Flurstücken Fl.Nr. 472/1 und 473/3 Gemarkung Taxöldern, liegt in einem Dorfgebiet (MD) und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Das Einverständnis des Grundstückseigentümers, Herrn Georg Köppl, liegt vor.

Das bisherige Wohnhaus soll teilweise abgerissen und in Holzbauweise errichtet werden. Die Gebäudehöhe ändert sich grundsätzlich nicht, jedoch wird durch die Erhöhung der Außenmauern und der Änderung der Dachneigung die Ansicht verändert. Der Anbau von zwei Balkonen sowie der Schaffung einer weiteren Wohneinheit wirkt sich auf die Gebäudekubatur aus.

Insgesamt gesehen bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Auf Grund der Grundstücksgröße sind auch hinsichtlich Abstandsflächen sowie der benötigten Stellplätze keinerlei Probleme zu erwarten.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag der Eheleute Marion und Bernhard Putz, Obere Dorfstr. 4, Pingarten auf „Umbau und Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit“ auf den Flurstücknummern 472/1 und 473/3 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
  2. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:50 Uhr