Bauanträge;
Jashari Patriot und Semra, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung eines Einfamilienhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragssteller haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.12.2021 einen Bauantrag (058/2021) auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ mit Doppelgarage auf dem Grundstück
Fl.- Nr. 631/5 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr „Im Sandtal“ im Außenbereich, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile.
Die Bauantragssteller haben bereits im Jahr 2019 einen Bauantrag für einen „Neubau eines Zweifamilienhauses“ gestellt. Dieser Bauantrag wurde am 15.10.2019 vom Landratsamt Schwandorf (AZ.: 3.2-00893/2020-mai) genehmigt, das BV jedoch nicht umgesetzt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Semra Jashari und Herrn Patriot Jashari auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl-Nr. (631/5) der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr