Bauanträge; Alfons Dickert, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Nutzungsänderung - Umnutzung eines bestehenden Lagers in Wohneinheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 22.12.2021 einen Bauantrag (56/2021) auf „Nutzungsänderung: Umnutzung eines bestehenden Lagergebäudes in 7 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 627/7 Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Werkstraße 5. Das geplante Vorhaben liegt laut Flächennutzungsplan in einem Gewerbegebiet „GE“. Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lagergebäudes mit 7 Wohneinheiten. Eine Wohnnutzung ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umgriff des Bauvorhabens stellt dies aus gemeindlicher Sicht jedoch keine Beeinträchtigung dar, zumal der bestehende Gewerbebetrieb im Eigentum des Antragstellers liegt.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Die geforderten Stellplätze sind vorhanden!

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken, da sich das Vorhaben in die umgreifende Bebauung einfügt, dem Ortsbild nicht schadet und einen Mehrwert für den Ort darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Alfons Dickert auf „Nutzungsänderung: Umnutzung eines bestehenden Lagergebäudes in 7 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 627/7 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr