Bauanträge; Andreas Hochmuth, 93089 Aufhausen; hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 23.12.2021 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage auf „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl-Nr. 647/4 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben in Bodenwöhr, Neunburger Straße 32, liegt im Innenbereich in der bereits bestehenden Wohnbebauung, in einem Bereich des allgemeinen Wohngebietes „WA“.
Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung gilt als gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben Bedenken, da es sich sehr nahe an der Staatsstraße 2398 sowie dem vorhandenen Bahngleis befindet. Das Vorhaben fügt sich nicht in die umliegende Bebauung ein und widerspricht somit dem vorhandenen Ortsbild.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Andreas Hochmuth auf „Neubau eines Mehrfamilienhaueses mit fünf Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 647/4 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr