Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Die Zahlen im Beschlussvorschlag ergeben sich aus diesem Entwurf.

Die Hebesätze für das Jahr 2022 werden klassisch in der Haushaltssatzung beschlossen. Im Verlauf des Jahres 2022 wird eine separate Hebesatzsatzung vorgetragen welche Auswirkungen für das Haushaltssatzung 2023 haben wird. 

Die vorgeschlagenen Änderungen aus den Haushaltsberatungen wurden eingearbeitet.

Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalt 2022 mit Anlagen zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt folgende Haushaltssatzung für 2022:

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bodenwöhr folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                10.763.200 €

und im Vermögenshaushalt
               
in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                   4.628.800 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt. festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                              300 v. H.          

       b)        für die Grundstücke (B)                                                              300 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                           350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 € festgesetzt.
(oder):

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr