Die Bauantragsstellerin hat am 02.03.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag (06/2022) auf „Neubau eines Bungalows mit Carport“ auf dem Grundstück Flnr. 666/194 + 666/193 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.
Das geplante Vorhaben liegt im Ortsteil Blechhammer, „Ferdinand-Riegelsberger-Straße 7“ im Gebiet des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof“
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Die Bauantragsstellerin hat dem Bauantrag einen Antrag auf isolierte Befreiung vorgelegt.
Antrag auf isolierte Befreiung:
Der Bebauungsplan „Wohngebiet am Bahnhof“ schreibt bei eingeschossigen Bauten eine Dachneigungstoleranz des Hauptgebäudes von 0° - 22° vor. Das beantragte eingeschossige Wohnhaus soll mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25° (West) und 45° (Nord) gebaut werden.
Als Begründung hat die Bauantragsstellerin folgende Argumente vorgebracht:
Das Hauptgebäude soll aus architektonischen und statischen Gründen ein ungleich geneigtes Satteldach erhalten: Durch die nicht mittige Anordnung des Firstes ergeben sich auf der Ostseite kleinere Nebenräume, die wegen dem direkten Anbau des Carports keine Fenster erhalten können. Die Wohnräume können dagegen großzügig gestaltet werden ohne Einschränkungen durch Stützen o.ä. statisches Tragwerk.
Im Bebauungsplan ist für 1-geschossige Baukörper eine Dachneigung von 0°-22° vorgesehen, bei 2- und 3-geschossigen Gebäuden auch Satteldächer von 38°-45°. Eine Dachneigung von 45° ist im Baugebiet somit grundsätzlich erlaubt.
Unmittelbar an das Baugebiet anschließend, in ca. 85 m Entfernung zum Baugrundstück, befindet sich bereits ein bestehendes Wohnhaus mit außermittig angeordnetem Satteldach.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.