Bauleitplanung: Stadt Neunburg vorm Wald; "Baugebiet Hofenstetten"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2), 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 23. September 2021 beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Verfahren nach 13b BauGB für das neue Baugebiet „Hofenstetten“ im Ortsteil Hofenstetten aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 1,05 Hektar und beinhaltet die Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 523, 529/2 und 638/6 der Gemarkung Fuhrn.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach 13b BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Gemäß §§ 13 b i.V.m. 13a und 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB werden Sie als Träger öffentlicher Belange von dieser Auslegung benachrichtigt. Die Gemeinde Bodenwöhr wird um Prüfung gebeten, ob die Aufgabenbereiche bzw. die gemeinderechtlichen Belange durch die beabsichtigte Prüfung berührt werden könnten. Hinweise, Empfehlungen bzw. Einwände sollen bis zum 20.04.2022 mitgeteilt werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Baugebiet Hofenstetten“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr