Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Baugebiet "Hofenstetten; hier: Erneute, verkürzte Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Hauptausschusses, 25.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald hat am 23.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für das neue Baugebiet „Hofenstetten“ im Ortsteil Hofenstetten aufzustellen. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst eine Fläche von 1,05 Ha.

Nach der ersten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden im Planentwurf die Abwägungen des Stadtrates vom 05.05.2022 eingearbeitet. Neben redaktionellen Anpassungen erfolgten weitere Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 18.02.2022.

  • Ergänzung einer Fläche für eine Transformatorenstation (Ver- und Entsorgung) 
  • Quartier B werden ebenfalls eingeschossige Anbauten zulässig
  • Stabgitterzäune werden ausgeschlossen
  • Abgrabungen werden nur bis 0,50 m zugelassen.

Weitere Festsetzungen durch Text betreffen überwiegend Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes.

Der aktualisierte Bebauungsplan des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 05. Mai 2022 wird gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können und dass die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Gemäß §§ 13 b i.V.m. 13 a und 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange von dieser Auslegung benachrichtigt. Anregungen, Hinweise, Empfehlungen oder Einwände können bis 03.06.2022 abgegeben werden. 

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt auf Grund der §§ 13 b i.V.m. 13 a und 3 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Hofenstetten“ in der Fassung vom 05.05.2022.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:34 Uhr