Bauantrag; Schenkl Johann, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Hauptausschusses, 25.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 14.04.2022 einen Bauantrag auf „Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus“ gestellt. Das bestehende Wohnhaus soll um einen Heizraum ergänzt werden.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl-Nr. 781/1 der Gemarkung Taxöldern, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im Außenbereich. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken!

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag des Herrn Johann Schenkl, Pingartener Straße 60, Taxöldern, auf „Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus“ auf der Flurnummer 782/1 der Gemarkung Taxöldern (Pingartener Straße 60) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:34 Uhr