Bauantrag; Kagerer Franz, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Hauptausschusses, 25.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 08.04.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Doppelgarage“ eingereicht. Das bestehende Wohnhaus soll um eine Doppelgarage erweitert werden. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl.-Nr. 55 der Gemarkung Bodenwöhr, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
 
  1. Gegen den Bauantrag des Herrn Franz Kagerer, Kölbldorfer Weg 3, Neuenschwand auf „Neubau einer Doppelgarage“ auf der Flurnummer 55 der Gemarkung Bodenwöhr (Kölbldorfer Weg 1) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:34 Uhr