Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2022. Sitzung des Gemeinderates Juni, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2022. Sitzung des Gemeinderates Juni 30.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen am 25.02.2021, 16.12.2021, 31.03.2022 und 21.04.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung 25.02.2021

TOP 2.        Grundstücksangelegenheiten; 
hier: Beratung über Ankauf des alten Bahnhofsgebäude
  1. Nach einer erneuten Besichtigung des alten Bahnhofsgebäudes durch die Gemeindeverwaltung ist der 1. Bürgermeister berechtigt dem Maklerbüro ein Ankaufsangebot von bis zu 185.000 € zu unterbreiten. Die Summe ist vorher mit den Fraktionssprechern abzustimmen. 
  2. Um eine mögliche Förderung durch die Städtebauförderung zu erhalten, soll umgehend ein neues Sanierungsgebiet „Bahnhof“ erstellt bzw. festgelegt werden. 
  3. Der 1. BGM wird ermächtigt im Falle einer Zusage den Ankauf abzuwickeln.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung 16.12.2021
TOP 2.        Grundstücksangelegenheiten; 
hier: Beratung und Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (BauGB) zur Fl.-Nr. 693/60 Gemarkung Bodenwöhr 
Der Gemeindrat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Fl.-Nr. 693/60 Gemarkung Bodenwöhr, zur URNr. 1417/2021 vom 23.11.2021 zwischen Herrn Herbert Schweiger, Loberweg 13, 93426 Roding-Neubäu und der Fa. MAMaRi GmbH, Taucherstraße 7, 92439 Bodenwöhr, Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auszuüben. 

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Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung 31.03.2022

TOP 3.        Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach BauGB; 
Bahnhofsgebäude Bodenwöhr (Fl.-Nr. 693/60 Gemarkung Bodenwöhr);
hier: Genehmigung der begleitenden Notarurkunde und des Vorkaufsrechtsbescheids
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom ausgearbeiteten Entwurf der Notarurkunde   zur Einvernehmlichen Abwicklung eines ausgeübten Vorkaufsrechts für das Bahnhofsgebäude Bodenwöhr (Fl.-Nr. 693/60 Gek Bodenwöhr), zwischen Herrn Schweiger, Herrn Riegelsberger und der Gemeinde Bodenwöhr durch das Notariat Dr. Bischoff und genehmigt diesen.
  2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt die Notarurkunde zu unterzeichnen.
  3. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom ausgearbeiteten Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts gem.  §24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Bahnhofsgebäude Bodenwöhr (Fl.-Nr. 693/60 Gek Bodenwöhr) und genehmigt diesen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt den Bescheid an Herrn Schweiger als Verkäufer und Herr Riegelsberger für die MaMaRi GmbH als Erstkäufer zuzustellen.
TOP 7.        Städtebauförderung; 
Kommunales Denkmalkonzept Bodenwöhr; 
hier: Auftragserteilung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das alte Rathaus (Rathausplatz 1)
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie/ Nutzungskonzept für das alte Rathaus (Anwesen Rathausplatz 1) an das Büro G.A.S. planen-bauen-forschen, Stuttgart auf Grundlage des Angebots vom 28.02.2022 zu einem Bruttopreis von 20.040,20 € zu vergeben. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen. 
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Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung 21.04.2022

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.03.2022.


TOP 2.        Vollzug der Haushaltswirtschaft; 
hier: Nachtragshaushaltssatzung 2022
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die heute von der Verwaltung vorgestellte Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlage.

Nachtragshaushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bodenwöhr, Landkreis Schwandorf für das Haushaltsjahr 2022.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bodenwöhr folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


TOP 3.        Notarielle Urkunde;
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau vom 07.04.2022 – UVZ-Nr. B 424/2022 und genehmigt den Inhalt dieser Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen. 


TOP 4.        Wasserversorgung Bodenwöhr; 
Netzsanierung Los 7: Wasserleitung Neuenschwand
hier: Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten
  1. Die Bauarbeiten zur Netzsanierung Los 7 Wasserleitung Neuenschwand an die günstigst anbietende Fa. Gruber, Further Str. 33, 93413 Cham zum Angebotspreis von 389.994,28 € brutto, zu vergeben. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen. 


TOP 5.        Wasserwacht Bodenwöhr; 
Vertrag zur Unterstützung der Wasseraufsicht durch die BRK-Wasserwacht an den Badeplätzen in Bodenwöhr und Blechhammer; 
hier: Beratung und Genehmigung des geänderten Vertrages
  1. Den Vertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Bürgermeister, und der Wasserwacht Bodenwöhr, vertreten durch den Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Schwandorf, über die rettungsdienstliche Absicherung des Badeplatzes „Im Seewinkl“, samt Anlagen 1 bis 3, in der heute vorgelegten Fassung. 

  1. Den Vertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Bürgermeister, und der Wasserwacht Bodenwöhr, vertreten durch den Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Schwandorf, über die rettungsdienstliche Absicherung des Badeplatzes „Blechhammer“, samt Anlagen 1 bis 3, in der heute vorgelegten Fassung. 

Beschluss

Bekanntgabe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:57 Uhr