Bauantrag; Prof. Dr. Heinrich Bollwein, 30900 Wedemark; hier: Umnutzung und Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem Reiterhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2022. Sitzung des Gemeinderates Juni, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2022. Sitzung des Gemeinderates Juni 30.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller Prof. Dr. Heinrich Bollwein hat am 16.05.2022 einen Bauantrag auf „Umnutzung und Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem Reiterhof“ gestellt. Ein bestehendes landwirtschaftliches Nutzhallenensemble   soll zu einem großzügig angelegten Reiterhof mit Roundpen, Mehrzweckgebäude und Ovalbahn ausgebaut werden. 

Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Hofstelle, auf der sich früher ein Rindviehbetrieb befand. Dieser soll zu einem Pferdebetrieb umgebaut und erweitert werden (Anlage 1). Dazu sind Umnutzungsmaßnahmen der Bestandsgebäude, sowie die Errichtung neuer Bauwerke (Roudpen, Ovalbahn und Mehrzweckgebäude) geplant. Die Pferdehaltung soll dabei nach und nach im Ziel auf insgesamt etwa 50 Pferde aufgestockt werden. Schwerpunkt der Betriebsausrichtung soll die Pensionspferdehaltung mit Reitunterricht, die Zucht und der Beritt, sowie der Verkauf von Pferden sein. 

Geplant sind folgende Einzelmaßnahmen:

  • Umbau des ehemaligen Bullenstalls zu einem Pferdestall (Anlage 2.1; 2.2)
Der ehemalige Bullenstall soll zu insgesamt 20 Pferdeboxen umgenutzt werden. An den Gebäudemaßen ergeben sich hieraus keine Änderungen. Hierzu werden jeweils neben dem mittigen Erschließungsgang links und rechts jeweils 10 Einzelboxen vorgesehen. 10 der Boxen sind demnach Innenboxen und die weiteren 10 Boxen an der Außenwand werden mit einem Auslauf (Padock) versehen. Der Padock wird mit einem Bodenbelag aus Pflaster bzw. Kunststoffgrid ausgebildet und umzäunt. 

  • Anbau einer überdachten Miste an den Stall (Maße 12,00 m x 6,00 m) (Anlage 2.1; 2.2)
  • An der Ostseite des Stallgebäudes soll eine überdacht Miste mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 6,00 m errichtet werden.

  • Errichtung von Pferdeboxen am Stall (Anlage 2.1; 2.2)
  • Das Dach über der Miste soll entlang der Ostseite des Stalls verlängert werden, sodass hier weitere 5 Pferdeboxen entstehen können.

  • Umnutzung einer Lagerhalle zu einer Reithalle für Pferde (Anlage 4.1; 4,2)
Die ehemalige freitragende Lagerhalle wird zu einer Reithalle umgenutzt. Hier wird an den Außenwänden eine Reitbande angebracht und es wird ein Reithallenboden aus Sand eingebracht. Ansonsten sind hier keine Veränderungen an der Gebäudehülle vorzusehen.

  • Anbau Reithalle (Anlage 5.1; 5.2)
  • Auf der Südseite der Reithalle soll auf der Fläche des ehemaligen Fahrsilos ein Anbau entstehen, in dem Futter- und Sattelkammern, Wasch- und Putzplätze, 5 Pferdeboxen, ein Aufenthaltsraum und Toiletten untergebracht werden.

  • Errichtung eines Offenstalls mit Futterraufen (Anlage 6.1; 6.2)
  • Auf der Westseite des Grundstückes soll für insgesamt 20 Pferde ein neuer Offenstall mit den notwendigen Futterraufen und Auslaufflächen gebaut werden.

  • Errichtung einer Ovalbahn mit Dressurplatz (Anlage 7.1; 7.2)
  • Da im Wesentlichen Islandpferde gehalten werden ist für die Ausbildung und den Beritt eine Ovalbahn erforderlich um Pferde und Reiter auf Turniere vorzubereiten. Die Größe der Ovalbahn richtet sich nach den Vorgaben der FEIF (International Federation of Icelandic Horse Assocations). Innerhalb der Ovalbahn befindet sich ein Dressurplatz von 20,00 m x 40,00 m.

  • Errichtung eines Roundpen (Anlage 8)
  • Für das Training und die Arbeit mit den Pferden ist die Errichtung eines Roundpen geplant. Hierbei handelt es sich um eine runde Einzäunung aus Gittern in der Höhe eines Weidezauns mit einem Durchmesser von 18 m ohne Überdachung. Innerhalb des Roundpen wird eine Tretschicht mit einem Unterbau aus Schotter oder speziellen Gittern hergestellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf den Flurnummern 56, 57 und 59 der Gemarkung Altenschwand (Nähe Kellerweg 5), im Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Mischgebiet (MI) sowie Mischgebiet Dorf (MD). Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 
Ein Teilbereich des Anwesens wird auf der Flurnummer 59 (3.067 m²) in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO errichtet. Die Nachbarflurnummer 60 (9.039 m²) liegt ebenfalls in einem Mischgebiet als zusammengelegter Teil des Flächennutzungsplanes (Summe: 12.106 m²). Das Wesensmerkmal eines Mischgebietes ist die Aufteilung von Gewerbe- und Wohnflächen in einem Verhältnis von 50:50 bzw. höchstens 70:30. 

Erschließung:
Alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden und an die bestehenden Anschlüsse an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleiten angebunden. Die neu geplanten Gebäude und Anbauten können an die vorhandenen Leitungen angeschlossen werden. Das Dachflächenwasser des Offenstalls mit Futterraufen ist auf den umliegenden Flächen zu versickern.

Parkplatzsituation (Anlage 9):
Der Verwaltung fehlen die gesetzlichen Bemessungsgrundlagen zur Festlegung einer Mindeststellplatzmenge einer Reitanlage. Aufgrund der begrenzten Stellplatzanzahl ist bei Stoßzeiten (abends, Wochenende, eventuell anstehenden Turnieren etc.) eine Überlastung der Stellplätze zu befürchten. Um die Ausdehnung des Besucherverkehrs auf das angrenzende Wohngebiet zu unterbinden, sollte dem Bauantragssteller auferlegt werden mehr Stellplätze auf den geschotterten oder versiegelten Flächen auszuweisen. Die Anfahrt der Stellplätze östlich der Reithalle erfolgt über öffentlichen Gemeindegrund.

Die fahrrechtliche Erschließung erfolgt über den Kellerweg.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt!

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag des Herrn Prof. Dr. Heinrich Bollwein Treiberstraße 5, 30900 Wedemark auf „Umnutzung und Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem Reiterhof“ auf den Flurnummern 57, 58 und 59 der Gemarkung Altenschwand (Nähe Kellerweg 5) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
  2. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück zu schaffen, der Bereich neben dem Gemeindeweg für Stellplätze soll vermieden werden. 
  3. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:57 Uhr