Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 32 für die Fl.-Nrn. 81, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand - "Solarpark Altenschwand"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar 25.01.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Altenschwand“ für die Flurnummern 81, 83, 84, 86 und 450/5 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach, vertreten durch Herrn Martin Bichler, beabsichtigen, auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand eine Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Altenschwand“ zu errichten.  Mit Schreiben vom 16.09.2020 und einem Besuch im Rathaus am 03.11.2020 wurde beantragt, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die o. a. Flurstücknummern notwendig.

Die Energiebauern GmbH hat zusammen mit der Gemeindeverwaltung einen Kostenübernahmevertrag und das Muster eines Durchführungsvertrages ausgearbeitet. Diese privatrechtliche Vereinbarung bietet den Rahmen um im Verfahren die Umsetzung vertraglich ab zu bilden. Insbesondere in den §§ 3, 4 und 6 des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrags sind Regelungen zur Durchführung und dem Rückbau getroffen. Gemäß § 4 des Kostenübernahmevertrags ist der Durchführungsvertrag im Laufe des Verfahrens durch die Parteien weiterzuentwickeln und vor Satzungsbeschluss abzuschließen.

Der ausgearbeitete Entwurf wird nun von Frau Felmann und Herrn Bichler vorgestellt und erklärt und.  
abzuklärende Fragen beantwortet.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Kostenübernahmevertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Energiebauern GmbH in der Fassung der heutigen Sitzung vom 25.01.2023 und beauftragt die Gemeindeverwaltung diesen als Voraussetzung des zu führenden Bebauungsplanplanverfahrens zu unterzeichnen.
  2. In dem im Anschluss zu erarbeitenden Durchführungsvertrag soll eine feste Bürgerbeteiligung ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  15        Nein-Stimmen:  0

Beschluss 2:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Altenschwand“ für die Fl.-Nrn. 81, 83, 84, 86 und 450/5 der Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 25.01.2023.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  14        Nein-Stimmen:  1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:48 Uhr