Bauantrag; Tremco CPG Germany GmbH; 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf temporäre Aufstellung von zehn oberirdischen Flüssiggastanks mit je 2,9 t Füllgewicht


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar 25.01.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller Tremco CPG Germany GmbH hat am 10.01.2023 einen Bauantrag (2/2023) auf „Temporäre Aufstellung von zehn oberirdischen Flüssiggastanks mit je 2,9 t“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, Werner-Haepp-Straße 1, 92439 Bodenwöhr in einem Gewerbegebiet nach der Baunutzungsverordnung. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist aufgrund der Nutzungseigenschaften des Bauvorhabens nicht nötig. Die verkehrsrechtliche Erschließung zum Bauvorhaben ist gesichert.

Die Baumaßnahme dient der Produktionsabsicherung für den Fall, dass es außergewöhnliche Engpässe bei der Erdgasversorgung gibt. Mit den Flüssiggastanks kann mit einer Kapazität von 50% weiterproduziert werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag der „Tremco CPG Germany GmbH, Werner-Haepp-Straße 1, 92439 Bodenwöhr auf „Temporäre Aufstellung von zehn oberirdischen Flüssiggastanks mit je 2,9 t“ auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:48 Uhr