Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Informations- und Kommunikationstechnik; Rathaus Bodenwöhr; hier: Vergabe der neuen Server-Hardware


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2023. Sitzung des Gemeinderates Januar 25.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bürgermeister ist gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO befugt, anstelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäft zu besorgen.

Die Vergabe der Serverhardware für die Gemeindeverwaltung, Schwandorfer Str. 20, 92439 Bodenwöhr musste aufgrund von unaufschiebbaren Updates vergeben werden. Das Vergabeverfahren 3/2022 „Neue Server-Hardware“ resultierte in die Beauftragung vom 23.12.2022 der Firma RKE-Tech GmbH & Co. KG mit einem gesamt Auftragswert in Höhe von 21.146,30 EUR aus einzelnen Angebotspositionen. Weitere Details können dem Vergabevermerk, der Niederschrift und der Rangliste entnommen werden.  

Der Softwareanbieter Komuna GmbH der in der Gemeinde Bodenwöhr die zentrale Anwendung im Einwohnermeldeamt stellt muss das Verfahren auf die neue Version umstellen. Damit verbunden sind anzupassende Schnittstellen zur Bundesdruckerei und zum Einwohnermeldezentralregister. Die Installation des Verfahren macht den Einsatz der neuen Hardware notwendig. Aufgrund der immer noch unsicheren Lieferzeiten im Elektronikbereich, konnte der Anbietende zur Umstellung keine Lieferung der Hardware sicherstellen. Aus diesem Grund musste der Auftrag erteilt werden.

Der Gemeinderat ist nach Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO zwar zu unterrichten; eine Genehmigung durch den Gemeinderat ist jedoch nicht erforderlich. Die Unterrichtung ist in der auf die Entscheidung des ersten Bürgermeisters folgende Sitzung notwendig. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO zur Vergabe „Neue Server-Hardware“ Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:48 Uhr