Wasserversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung Bodenwöhr;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2022 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2020 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2020 wird mit der Bilanzsumme von 4.639.669,00 EUR und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 40.580,00 EUR festgestellt.
- Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Jahresabschluss 2020 wird mit der Bilanzsumme von 4.639.669,00 EUR und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 40.580,00 EUR festgestellt.
- Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr