Kirchenverwaltung Taxöldern; hier: Antrag auf Bezuschussung zur Sanieurng der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 01.02.2023 beantragt die Kirchenverwaltung Taxöldern einen Zuschuss zur Sanierung der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern. Der schriftliche Antrag liegt zur Kenntnisnahme anbei.

Lt. der von der Kirchenverwaltung bei der Fa. ALS beauftragten Kostenberechnung kommen für die Sanierung und Instandsetzung der Kirchhofmauer Gesamtkosten von 225.000 EUR brutto zustande. 
Ein Finanzierungsplan liegt seitens der Kirchenverwaltung Taxöldern noch nicht vor. 

Da im Ortsteil Taxöldern aktuell Vorbereitungen für Flur- und Dorfneuordnungsverfahren laufen, mit dessen Beginn Ende 2024 zu rechnen ist, hat die Gemeindeverwaltung beim Amt für ländliche Entwicklung nachgefragt, ob es möglich ist die Sanierung der Kirchenmauer evtl. im Rahmen dieses Verfahrens fördern zu lassen. 

Leider erhielten wir vom Amt für ländliche Entwicklung die Auskunft, dass dies aktuell nicht möglich sei.

Maßnahmen der Dorferneuerungen können nur im Rahmen von laufenden Vorhaben/ Verfahren der einfachen oder der umfassenden Dorferneuerungen nach den geltenden Richtlinien zur Dorferneuerung gefördert werden. Das setzt voraus, dass diese, Bestandteil des im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses erarbeiteten Dorferneuerungskonzeptes ist.
 
Bauliche Anlagen im Eigentum der Kirche werden zudem nur (anteilig) mit gefördert, wenn diese im direkten Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen der Dorferneuerung stehen. Das können Sicherungsmaßnahmen, Stabilisierungsmaßnahmen oder auch zum Teil Restaurierungsmaßnahmen sein. Wichtig ist dabei, dass die baulichen Anlagen einen ortsbildprägenden Charakter haben und somit die Ziele der Dorferneuerung unterstützen.

Auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wäre für die Ausführung der Maßnahme nicht möglich. Lediglich die Planungen bis Leistungsphase 7 wären als solches nicht förderschädlich.
Die Beauftragung der Bauleistungen und der Baubetreuungsleistungen oder auch der Erwerb von Materialien würde zur Förderschädlichkeit führen. 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass als aufgenommene Maßnahme, im Rahmen der oben aufgeführten Förderrichtlinien in der Dorferneuerung, vorbehaltlich einer Förderzusage durch das ALE, Zuschüsse von ca. 50 % möglich sind. 

Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass die Kirchenverwaltung St. Barbara Bodenwöhr im Jahr 2013 einen Zuschuss zur Außensanierung der Pfarrkirche St. Barbara von 40.000 € erhalten hat. Das Kath. Pfarramt Neukirchen-Balbini hat im Jahr 2017 für die Außensanierung der Pfarrkirche Penting einen Zuschuss von 6.000 € erhalten. Das Kath. Pfarramt Neuenschwand hat für die Errichtung der neuen Urnengräberanlage am Friedhof Neuenschwand im Jahr 2020 einen Zuschuss von 10.000 € erhalten. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dem Antrag der Kirchenverwaltung Taxöldern, vertreten durch Herrn Pfarrer Walter Hofmann, vom 01.02.2023 auf Bezuschussung zur Sanierung der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern, statt zu geben. 
  2. Als Sanierungszuschuss werden 20.000 € gewährt. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Summe im Haushalt 2024 einzuplanen und nach der Genehmigung des Haushalts 2024 auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr