Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Vertrag zur gegenseitigen Lieferung von Trink- und Brauchwasser im Rahmen einer Notversorgung zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald und der Gemeinde Bodenwöhr.


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2023. Sitzung des Gemeinderates April, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2023. Sitzung des Gemeinderates April 27.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald (Nord-Ost-Gruppe) verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Bodenwöhr, aus seiner zentralen Wasserversorgungsanlage Trink- und Brauchwasser zu liefern. 

Die Lieferverpflichtung erstreckt sich auf eine zu „Spülzwecken“ erforderliche jährliche vordefinierte Abnahmemenge sowie auf eine vorübergehende Versorgung mit Trink- und Brauchwasser in Notsituationen. Bei plötzlich großer Wasserabnahme (z.B. Brandbekämpfung) erfolgt zwischen den Vertragsparteien Verständigung bezüglich voraussichtlicher Dauer und voraussichtlich benötigter Trink- und Brauchwassermengen sowie täglicher Höchstmengen. Die Wiederherstellung geordneter Versorgungsverhältnisse gilt umgekehrt bei Notsituationen für den Abnehmer ebenso wie für den Lieferanten.

Für vorgenannte Situationen soll mit der Nord-Ost-Gruppe ein Vertrag zur Lieferung von Trink- und Brauchwasser geschlossen werden. 
Der Vertragsentwurf wurde allen Gemeinderäten im RIS zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den 1.Bürgermeister Georg Hoffmann zu beauftragen, den Vertragsabschluss zwischen der Nord-Ost Gruppe und Bodenwöhr vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:43 Uhr