Bahnhof Blechhammer; hier: Genehmigung des Vorentwurfs zur Sanierung des Gebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Planungen zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes schreiten voran. Die letzten Wochen haben das Architekturbüro, die Projektverantwortlichen und vor allem die Fachplaner an der Ausgestaltung des Entwurfs aus dem Planerauswahlverfahren gearbeitet.

In dieser Phase sind vor allem die Themen Statik, Leitungsführungen, Gebäudetechnik und Brandschutz geklärt und in den Vorentwurf eingearbeitet worden. Die Brandschutzthemen wurden vom Büro Dechant abschließend bewertet.  Die Abwägung zwischen Kosten und Nutzungsmöglichkeiten ergab, dass eine Außentreppe für den zweiten Fluchtweg aus dem Gebäude die sinnvollste Variante darstellt. Die Position der Außentreppe ist nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn nur im Osten des Gebäudes möglich. Architektonisch kann die Treppenanlage gestaltet werden, ohne das Gebäude zu beeinträchtigen. Auch aus der Sachbearbeitung der Städtebauförderung haben wir dafür ein positives Signal erhalten.
Die weiteren Änderungen am Grundriss betreffen überwiegend die optimale Ausnutzung der Gebäudefläche. So ist der Fahrradverleih in eine abschließbare Box unter die Außentreppe gewandert und macht damit Platz für einen Gebäudetechnikraum. Die WC Anlage im Obergeschoss, TEZ-Bereich, wurde mit dem Dachgeschoss zusammengefasst und schafft somit im Bereich des TEZ, Räume für Labore, Büro und Abstellbereiche. Die Anordnung der Räume wurde außerdem bereits auf die künftige Trassenführung von Wasser, Kanal, Elektro und Netzwerk abgestimmt.

Nach der Genehmigung des Entwurfs durch den Gemeinderat, erarbeitete das Architekturbüro Fabi die Bauantragsunterlagen und zusammen mit den Fachplaner die Kostenberechnung als Grundlage für die dann folgenden Ausschreibungen. Die Ausführungsplanung und die Kostenberechnung werden nach Fertigstellung erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Ausführungsplanung werden dann auch die Bewilligungsbescheide aus Städtebauförderung und KFW-Programm erstellt. Für das neue KFW-Programm 264 erhalten Kommunen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden einen Förderkredit mit 0,0 – 0,5 % Zinslast und einen zusätzlichen Tilgungszuschuss bei einem Effizienzgebäude 55 von 15 – 20 %, bei einem Effizienzgebäude 40 von 20 – 25%. Hier ist dringend der Einstieg in das Förderprogramm anzuraten.

Das Architekturbüro Fabi und die Fachplaner des Büros Meyer Ingenieure erläutern den Entwurf und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Vorentwurf zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes wird in der heutigen Fassung vom  25.05.2023 genehmigt.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bauantragsunterlagen zusammen mit den Planungsbüros zu erstellen.

  1. Der Bauantrag, die Ausführungsplanung und die damit verbundene Kostenberechnung sind erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.01.2024 08:45 Uhr