Bauantrag; Carina und Philipp Haas, 92439 Bodenwöhr hier: Wohnhausneubau mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Schreiben vom 10.05.2023 von der Kreisverwaltungsbehörde zum Bauantragsverfahren „Wohnhausneubau mit Garage“ der Bauantragssteller Carina und Philipp Haas, 92439 Bodenwöhr angehört. Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 60 der Gemarkung Erzhäuser in einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) nach § 2 der BauNVO (Baunutzungsverordnung). 

Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 21. Dezember 2021 positiv beschieden. Auflage für das Genehmigungsverfahren war unter anderem die Anfertigung eines Freiflächengestaltungsplan. Dieser ist den Antragsunterlagen beigefügt. 

Grundlage für die zu erteilende Baugenehmigung ist zudem der eingereichte Entwässerungsplan vom 05.05.2023.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag der Bauantragssteller Carina und Philipp Haas auf „Wohnhausneubau mit Garage“ auf der Flurnummer 60 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:45 Uhr