Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr e.V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von IT-Geräten


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr e.V. hat am 17. April 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von IT-Geräten gestellt.

Der Computer und Laptop im Feuerwehrhaus sind nun sechs Jahre alt und die Programme laufen entsprechend langsam. Die FF Bodenwöhr hat jetzt nur ein neues Gerät anstatt zwei neue Geräte angeschafft, da es auch mobil eingesetzt werden kann. Ebenso wurde ein neuer Multifunktionsdrucker angeschafft, da der über 25 Jahre alte Kopierer nicht mehr funktioniert hat. Für die Beschaffung von IT-Geräten der FF Bodenwöhr e. V. sind Kosten in Höhe von 3.205,70 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
64,11 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
64,11 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
2,0 % 
64,11 €
Die FF Bodenwöhr gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2,0 €
64,11 €
Die FF Bodenwöhr hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 mit den Ausgaben verschiedener Speisen beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
2,0 %
64,11 €
Die FF Bodenwöhr hat sich am Hammerseefest 2019 und2022 mit den Ausgaben verschiedener Speisen beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
f) Gemeinnützigkeit
2,0%
64,11 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
384,66 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag von der FF Bodenwöhr e. V. Kenntnis und beschließt, für die Beschaffung der IT-Geräten (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 384,66 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:45 Uhr