Reger Martina und Zant Peter; 92431 Neunburg vorm Wald hier: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben bei der Bauverwaltung des Landratsamtes Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage“ gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 27.06.2023 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Wirtskellerweg / Wegäcker“, Hauptstraße 30 a auf der Flurnummer 473/57 der Gemarkung Bodenwöhr.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist durch das Vorliegen eines Bebauungsplans gesichert.

Isolierte Befreiung:
Die Bauantragssteller begehren lt. Antrag vom 19.06.2023 eine „isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wirtskellerweg / Wegäcker“ hier: Erhöhung der zulässigen Wandhöhe um 0,25 m auf 4,759 m. Laut Bebauungsplan ist bei Gebäuden mit einem steil geneigten Dach lediglich eine Wandhöhe von 4,50 m (über EGFOK) zugelassen. Als Begründung geben der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser an, dass das Fertighaus im Standard mit einer lichten Raumhöhe (im Erdgeschoss) von 2,785 produziert wird und aus diesen Gründen nicht anders ausgeführt werden kann. Durch die Realisierung eines integrierten Wintergartens benötigt der Bauherr einen Kniestock von 1,40 m wodurch sich die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe erschließt. 

Da Überschreitung der zulässigen Wandhöhe lediglich marginal ist kann der „isolierten Befreiung“ aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der eingereichten „isolierten Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wirtskellerweg / Wegäcker“ (hier: Überschreitung der maximalen Wandhöhe um 0,25 m auf 4,759 Meter) vom 19.06.2023 wird zugestimmt.

  1. Gegen den Bauantrag der Bauantragssteller Martina Reger und Peter Zant auf „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage“ auf der Flurnummer 473/57 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr